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Uns unterstützen

Wohnbaugenossenschaften finanzieren sich mit Anteilscheinen von Mitgliedern, Darlehen und Geldern von Finanzinstituten.
Private Personen können uns mit der Zeichnung von freiwilligen Anteilscheinen oder mit Darlehen unterstützen.

Die Gelder aus den Anteilscheinen bilden das Eigenkapital der Genossenschaft und sind somit für sie sehr wertvoll. Freiwillige Anteilscheine können von Genossenschaftsmitgliedern gezeichnet werden.

Alternativ kann die Genossenschaft mit einem Darlehen unterstützt werden. Dafür wird keine Mitgliedschaft in der Genossenschaft benötigt.

Du willst freiwillige Anteilscheine der wbg8 zeichnen?

Mitglieder der wbg8 haben die Option, nebst dem ersten Anteilsschein bei der Aufnahme mehrere freiwillige Anteilscheine zu CHF 200 zu zeichnen. Jeder Betrag ab CHF 5’000 ist willkommen.

Für die Anteilscheine wird jedes Jahr eine Dividende ausgezahlt. Diese wird jeweils durch die Generalversammlung im Frühling festgelegt. Aktuell beträgt die Dividende auf den Anteilscheinen 1%.

Anteilscheine können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Sie werden durch die Genossenschaft innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückbezahlt. Bei Fragen nimm jederzeit gerne mit uns Kontakt auf.

Du willst der wgb8 ein Darlehen gewähren?

Du kannst die wbg8 mit einem Darlehen zwischen CHF 5’000 und 100’000.- unterstützen. Dazu wird keine Mitgliedschaft in der Genossenschaft benötigt. Darlehen werden mit einem fixen Zins von 1% verzinst.

Darlehen bis CHF 20’000 sind jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar, höhere Darlehen haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Bei Fragen nimm jederzeit gerne mit uns Kontakt auf.