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Häufige Fragen
zur Wohnbaugenossenschaft ACHT Bern (wbg8) und zum Bauprojekt Burgernziel

Wie kann ich mehr über das Projekt erfahren?
Die wichtigsten Informationen befinden sich auf dieser Website.
Die Genossenschaftsmitglieder werden regelmässig über den aktuellen Stand informiert. Bei Bedarf führen wir Forumsveranstaltungen oder ausserordentliche Generalversammlungen durch für unsere Genossenschafter/innen und Interessierte.

Wie ist der aktuelle Stand des Projekts?
Per Anfang November 2022 konnten die Bewohner:innen der wbg8 ihre Wohnungen beziehen.

Wann war der Baubeginn und wann ist der Wohnungsbezug geplant?
Der Spatenstich war am 21.08.2020. Am 1. November 2022 wurden die Wohnungen bezogen.

Was bedeutet gemeinnützig?
Wohnbaugenossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert. Das heisst, sie erwirtschaften mit ihren Liegenschaften keinen Profit. Sie verrechnen nur eine so genannte Kostenmiete, das heisst, lediglich so viel, wie sie die Wohnung (inklusive Land, Baukosten, Unterhalt und Verwaltung) effektiv kostet. Die Immobilien können nicht weiterverkauft werden und sind somit langfristig der Spekulation entzogen. Je älter eine genossenschaftliche Liegenschaft ist, desto günstiger wird sie im Vergleich zum freien Wohnungsmarkt.
Der gemeinnützige Wohnungsbau entzieht Land und Liegenschaften der Spekulation. So tragen die gemeinnützigen Genossenschaften zu einer guten Wohnraumversorgung und zu durchmischten Quartieren mit einer hohen Wohn- und Lebensqualität bei.



Wie kann ich Genossenschaftsmitglied werden?
Sie können das Beitrittsformular auf unserer Website ausfüllen und an die wbg8 senden. Um Mitglied zu werden, muss mindestens ein Anteilschein à Fr. 200.- gezeichnet und eine Beitrittsgebühr von Fr. 100.- bezahlt werden. Anteilscheine werden bei einem Austritt aus der Genossenschaft zurückerstattet.

Gibt es noch freie Wohnungen?
Vom 01.06.-30.06.2021 konnten sich Genossenschaftsmitglieder im Rahmen der Erstvermietung für eine Wohnung bewerben.
Die wbg8 nimmt weiterhin neue Mitgleider auf, diese können sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Wohnung bewerben, wenn durch Um- oder Wegzüge wieder Wohnungen frei werden.

Was bedeutet Kostenmiete?
In die Mietzinskalkulation dürfen nur die effektiv anfallenden Kapital- und Betriebskosten sowie Amortisationen und Rückstellungen einfliessen.

Was sind Belegungsrichtlinien?
Bei jeder Neu- und Weitervermietung einer Wohnung ist darauf zu achten, dass die Anzahl Zimmer die Anzahl Personen höchstens um eines übersteigt.
Dank Belegungsrichtlinien verbrauchen Genossenschaftliche Wohnungen einen Viertel weniger Boden als konventionelle Mietwohnungen und sogar weniger als die Hälfte so viel wie Eigentumswohnungen. Damit trägt der gemeinnützige Wohnungsbau zum haushälterischen Umgang mit dem Boden bei.



Weitere Fragen?
Wurde Ihre Frage beantwortet?
Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie eine Email an:
info@wbgacht.ch



Wie kann ich partizipieren?
  • Mitbestimmung der Genossenschafter/innen an den ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen
  • Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen
  • Meinungsaustausch in den Foren.
  • Mitbestimmung der Bewohner:innen
Wir suchen immer wieder Mitglieder, die im Vorstand, in einer Kommission oder in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten wollen. Die Vakanzen werden jeweils den Genossenschaftsmitgliedern mitgeteilt und Interessierte können sich melden.

Was bedeutet Mietergenossenschaft?
Das Leben in einer Genossenschaft ist eine Wohnform zwischen Miete und Eigentum: Die Genossenschaftsmitglieder kaufen ihre Wohnung nicht, sind aber durch ihr Anteilscheinkapital Miteigentümer/innen und haben Mitspracherechte sowie eine hohe Wohnsicherheit.
Das Anteilscheinkapital orientiert sich an der Wohnungsgrösse und kann CHF 25'000 – 60'000 betragen.

Wie werden die Anteilscheine verzinst?
Die wbg8 verzinst die Anteilscheine aktuell zu 1%.
Eine Zins-Auszahlung erfolgt erst, wenn die gezeichneten Anteilscheine einen jährlichen Zins von mindestens Fr. 5.00 ergeben.

Ich würde gerne eine Wohnung mieten, aber nicht im genossenschaftlichen Teil der Überbauung. An wen kann ich mich wenden?
Interessierte können sich bei der v.FISCHER Immobilien www.immobilien.vfischer.ch
für eine Wohnung im GVB-Teil , Thunstrasse 104-108 melden.

Ich würde gerne Gewerbeflächen in der Überbauung mieten.
An wen kann ich mich wenden?

Für die Miete von Gewerbeflächen in der Überbauung, können sich Interessierte an die Investorin Gebäudeversicherung Bern (GVB) wenden: www.laebeimburgereziel.ch
Die Gewerbefläche der wbg8 wurde an eine Basisstufe des Schulkreises Kirchenfeld-Schosshalde und an die KITA Murifeld vergeben.